Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 23.11.2021 zum Aktenzeichen 2 Sa 86/21 entschieden, dass tarifliche Vorschriften, welche für die Stufenzuordnung bei der Eingruppierung lediglich Vorbeschäftigungszeiten bei dem tarifschließenden Arbeitgeber uneingeschränkt anerkennen, bei anderen Arbeitgebern erworbene Vorbeschäftigungszeiten jedoch nur im beschränkten Maße, wirksam sind. Sie verstoßen für einen Personenkreis ohne Bezug zur Union nicht gegen […]