Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 04. November 2022 zum Aktenzeichen 2 BvR 2202/19 die Verfassungsbeschwerde einer Polizeivollzugsbediensteten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen wendet, mit denen ihr Begehren abgelehnt wurde, kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen zu müssen. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 98/2022 vom 29. November 2022 […]