Das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in Celle hat mit Urteil vom 21.11.2017 zum Aktenzeichen L 16/1 KR 371/15 entschieden, dass eine Gehbehinderung grundsätzlich kein Hindernis für einen Blindenhund ist. Eine 73-jährige Frau, die bisher mit einem Blindenstock und einem Rollator versorgt war, beantragte bei ihrer Krankenkasse einen Blindenhund, da sie wegen der Kombination aus Gehbehinderung und Blindheit […]