Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 22.04.2021 zum Aktenzeichen 2 Sa 59/20 entschieden, dass wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers hat, für ihn keine Verpflichtung besteht, ihn auf einen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen hinzuweisen. Das Risiko, entsprechenden Zusatzurlaub noch im Verfahren der Anerkennung einer Schwerbehinderung nicht erhalten zu können obliegt […]