Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25. Mai 2023 zum Aktenzeichen 13 LC 287/22 die Berufung der Hansestadt Lüneburg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 10. November 2022 (Az.: 6 A 217/21) zurückgewiesen, mit dem dieses die Hansestadt verpflichtet hatte, festzustellen, dass die Klägerin die deutsche Staatsangehörigkeit innehat. Aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen […]