Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 16.05.2023 zu den Aktenzeichen 3 CN 5.22 und 3 CN 4.22 entschieden, dass die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der „zweiten Welle“ der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet wurde, auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestützt werden konnte. Aus der […]