Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 02.02.2023 zum Aktenzeichen 3 C 14/21 entschieden, dass wenn sich der Adressat einer Fahrtenbuchanordnung gegen die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren wendet, er sich nicht mit Erfolg auf die teilweise Verweigerung des Zugangs zu Rohmessdaten berufen kann, wenn er nicht seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um […]