Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 2. September 2022 zum Aktenzeichen 6 B 10723/22.OVG entschieden, dass der Eilantrag einer in einer Zahnarztpraxis Beschäftigten, die nicht gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft ist, gegen das Verbot des Gesundheitsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße, die Praxisräume zu betreten, ohne Erfolg bleibt. Aus der Pressemitteilung des OVG RP NR. […]