Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28.09.2022 zum Aktenzeichen X R 7/21 entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 062/22 vom 22. Dezember 2022 ergibt sich: Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben geltend […]