Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 16.09.2022 zum Aktenzeichen 13 B 859/22 entschieden, dass das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Antragstellerin untersagen durfte, das Krankenhaus, in dem sie als Sekretärin arbeitet, zu betreten oder dort tätig zu werden. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 19.09.2022 ergibt sich: Das […]