Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 1. August 2022 zum Aktenzeichen 6 K 581/22.TR entschieden, dass die gegen eine Untersagungsverfügung zum Inverkehrbringen CBD-haltiger Präsentationsarzneimittel gerichtete Klage rechtmäßig ist. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 23/2022 vom 15.09.2022 ergibt sich: Die Klägerin, eine Firma aus dem Raum Trier-Saarburg, vertreibt u. a. ein CBD-haltiges Pulver, das […]