Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 07.04.2022 zum Aktenzeichen III R 22/21 entschieden, dass eine Kindergeldgewährung wegen eines Jurastudiums des Kindes nicht mehr möglich ist, wenn das Kind nach Abschluss der Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein längerfristiges Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung aufnimmt, das deutlich über 20 Wochenarbeitsstunden umfasst, und das Studium nur in den danach verbleibenden […]