Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23.06.2022 zum Aktenzeichen 10 C 3.21 entscheiden, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Verpflichtung des Bundeskanzleramtes, den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates zu gewähren, teilweise erneut verhandeln muss. Aus der Pressemitteilung Nr. 41/2022 des BVerwG vom 23.06.2022 ergibt sich: Die Klägerin, eine Journalistin, begehrt vom Bundeskanzleramt unter Berufung auf […]