Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 02.02.2022 zum Aktenzeichen III R 65/19 entschieden, dass Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, zur Miete gehört und deshalb gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn z.T. hinzuzurechnen ist. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 017/22 vom 21.04.2022 ergibt sich: Für Zwecke der Gewerbesteuer wird der […]