Das Finanzgericht Münster hat am 07.12.2021 zum Aktenzeichen 15 K 3144/20 U entschieden, dass der Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen ist, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird. Aus dem Newsletter des FG Münster vom 15.02.2022 ergibt sich: Die Klägerin, eine AG, ist eine operativ tätige Holdinggesellschaft. Für die Monate Januar […]