Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 02.02.2022 zum Aktenzeichen 9 A 146/21, 9 A 147/21 und 9 A 148/21 entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn nicht verpflichtet ist, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW […]