Der Europäische Gerichtshof hat am 27.01.2022 zum Aktenzeichen C-788/19 entschieden, dass die nationale Regelung, nach der die spanischen Steueransässigen dazu verpflichtet sind, ihre Vermögensgegenstände oder Rechte im Ausland zu erklären, gegen das Unionsrecht verstößt. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 18/22 vom 27.01.2022 ergibt sich: Die Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, die sie auferlegt, sind unverhältnismäßig. […]