Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat am 25.01.2022 zum Aktenzeichen 4 MB 57/21 entschieden, dass der Versuch der Stadt Fehmarn, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Beginn der Bauarbeiten an dem Absenktunnel der Festen Fehmarnbeltquerung einstweilen zu verhindern, keinen Erfolg hatte. Aus der Pressemitteilung des OVG SH vom 27.01.2022 ergibt sich: Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Fehmarn […]