Das Finanzgericht Münster hat mit Beschluss vom 16.12.2021 zum Aktenzeichen 12 V 2684/21 entschieden, dass an der Höhe der ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Aus dem Newsletter des FG Münster vom 17.01.2022 ergibt sich: Die Antragstellerin entrichtete fällige Grunderwerbsteuer verspätet im November 2019, wodurch Säumniszuschläge für drei Monate entstanden, die die Antragstellerin zahlte. […]