Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 05.01.2022 zum Aktenzeichen 10 B 11526/21.OVG entschieden, dass der Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „Rettet das Freibad Wittlich“, den Bürgermeister der Stadt Wittlich im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, es zu unterlassen, das Wittlicher Freibad abzureißen oder anderweitige endgültige Maßnahmen zu treffen, durch die das Wittlicher Freibad in seiner […]