Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 25.11.2021 zum Aktenzeichen 4 K 1093/20.KO entschieden, dass Karbonisat, das in einer Klärschlammanlage durch ein Pyrolyseverfahren erzeugt wird, in Deutschland nicht als Düngemittel verwertet werden darf. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 40/2021 vom 23.12.2021 ergibt sich: Der Kläger, kommunaler Zweckverband zweier Verbandsgemeinden, ist mit der Beseitigung des dortigen […]