Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 20.12.2021 zum Aktenzeichen 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21 mit Zwischenentscheidungen der RWE Power AG aufgegeben, bis zu einer Entscheidung in den Eilbeschwerdeverfahren davon abzusehen, auf den Grundstücken eines Landwirts in Lützerath Vorbereitungsmaßnahmen für die Abbaggerung, etwa Rodungsarbeiten oder den Abriss von Gebäuden, durchzuführen. Aus der Pressemitteilung […]