Das Finanzgericht Münster hat am 05.11.2021 zum Aktenzeichen 14 K 2364/21 G,F entschieden, dass der für eine GmbH festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust auf eine atypisch stille Gesellschaft übergeht, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist. Aus dem Newsletter des FG Münster vom 15.12.2021 ergibt sich: Die Klägerin ist eine GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt und als […]