Ab 01.12.2021 haben Verbraucherinnen und Verbraucher neue Rechte bei Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträgen: Zu den wichtigsten Änderungen gehören kürzere Kündigungsfristen bei automatischer Vertragsverlängerung, ein Minderungsrecht bei nicht gelieferten Bandbreiten sowie Entschädigungszahlungen bei Telefon- und Internetausfällen sowie bei versäumten Techniker-Terminen. Aus der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 30.11.2021 ergibt sich: […]