Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschlüssen vom 9. April 2025 zu den Aktenzeichen 3 L 77/25 u.a. entschieden, dass der im Land Berlin eingeführte Probeunterricht zur Eignungsfeststellung für das Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026 bei Schülern, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt haben, nicht zu beanstanden ist. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin […]