Der Europäische Gerichtshof hat am 25.11.2021 zum Aktenzeichen C-488/20 entschieden, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine Genehmigung für den Parallelimport eines Arzneimittels ein Jahr nach Erlöschen der Bezugszulassung von Rechts wegen erlischt, ohne dass geprüft wird, ob eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen besteht. Das Erlöschen von […]