Der Europäische Gerichtshof hat am 16.11.2021 zum Aktenzeichen C-748/19, C-749/19, C-750/19, C-751/19, C-752/19, C-753/19, C-754/19 entschieden, dass die in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden kann, unionsrechtswidrig ist. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 204/2021 vom 16.11.2021 ergibt […]