Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23.03.2021 zum Aktenzeichen 2 VR 5/20 entschieden, dass wenn ein Anforderungsprofil, das von den Bewerbern IT-Fachkenntnisse fordert, den Abschluss eines Hochschulstudiums in näher bezeichneten Studienbereichen verlangt, diese Eingrenzung des Bewerberfelds von der plausiblen Annahme getragen sein muss, dass nach der allgemeinen Verkehrsanschauung aufgrund der thematischen Bezeichnung dieser Studienbereiche erwartet […]