Die Regelung, wonach Hausangestellte – bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt – keinen Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit haben, verstößt Generalanwalt Szpunar zufolge gegen das EU-Recht. Sie stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die nicht mit legitimen Zielen, die einer geschlechtsbasierten Diskriminierung völlig fremd sind, gerechtfertigt ist. Aus der Pressemitteilung […]