Das Finanzgericht Münster hat am 19.08.2021 zum Aktenzeichen 3 K 1551/20 Erb und 3 K 1552/20 Erb entschieden, dass Beerdigungskosten, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig sind, wenn der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde. Aus dem Newsletter des FG Münster vom 15.09.2021 ergibt sich: Die […]