Der Bundesfinanzamt hat mit Urteil vom 25.09.2024 zum Aktenzeichen XI R 6/23 entschieden, dass strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder umsatzsteuerrechtlich dazu führen, dass die Bemessungsgrundlage, der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze, auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 008/25 vom 20.02.2025 ergibt sich: Der Kläger hatte als […]