Der Europäische Gerichtshof hat am 09.09.2021 zum Aktenzeichen C-18/20 entschieden, dass eine Regelung, die vorsieht, dass ein Folgeantrag auf internationalen Schutz allein deshalb als unzulässig zurückgewiesen wird, weil er auf Umstände gestützt ist, die bereits zur Zeit des Verfahrens über den ersten Antrag existierten, gegen das Unionsrecht verstößt. Außerdem darf die Wiederaufnahme des ersten Verfahrens, […]