Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat am 30.08.2021 zum Aktenzeichen 2 UFH 2/21 entschieden, dass ein Recht zur Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil dann nicht zusteht, wenn im Falle eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten sind. Aus der […]