Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15.03.2021 zum Aktenzeichen I R 61/17 entschieden, dass Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25% an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der Société d’invetissement à capital variable (SICAV) beteiligt sind, die von dieser im Jahr 2010 erhaltenen Ausschüttungen (Dividenden) in Deutschland auch dann nicht versteuern müssen, wenn der Luxemburger Fiskus […]