Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. Februar 2025 zum Aktenzeichen 2 C 4.24 entschieden, dass die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst anzunehmen ist, wenn die Bewerber den besonderen Anforderungen dieses Dienstes genügen. Dies gilt nicht nur für den aktuellen Gesundheitszustand, sondern auch für künftige Entwicklungen, die angesichts einer bekannten Vorerkrankung zu erwarten sind. Bei […]