Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17.08.2021 zum Aktenzeichen 1 C 26.20, 1 C 38.20, 1 C 51.20, 1 C 55.20, 1 C 1.21 entschieden, dass wenn ein Asylantragsteller eine Aufforderung nicht befolgt, sich zu einem bestimmten Termin zur zwangsweisen Überstellung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Mitgliedstaat einzufinden (Selbstgestellung), allein hieraus kein „Flüchtigsein“ im […]