Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 12.08.2021 zum Aktenzeichen 7 K 1720/20 das Land Baden-Württemberg unter Aufhebung des Einspruchbescheids des Landratsamtes Heilbronn vom 16.03.2020 verpflichtet, die Bürgermeisterwahl in Weinsberg vom 02.02.2020 für ungültig zu erklären und dem Beklagten die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen, auferlegt. Aus […]