Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 13.08.2021 zum Aktenzeichen 14 L 1054/21 entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel festzustellen, dass die Polizei als Versammlungsbehörde gegen ein für die Zeit vom 16. bis zum 24.08.2021 geplantes Protestcamp in Herne-Baukau nicht einschreiten dürfe, abzulehnen ist. Aus der Pressemitteilung des VG […]