Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. Februar 2025 zum Aktenzeichen 8 C 2.24 entschieden, dass wenn ein Anbieter einer Soziallotterie sein Logo im Rahmen seiner satzungsbezogenen, gemeinnützigen Tätigkeit als Aufdruck auf Informations- und Bildungsmaterialien verwendet, dies Werbung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags ist, wenn hiermit aus der Perspektive eines durchschnittlichen Betrachters mindestens auch das Ziel […]