Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 02.07.2021 zum Aktenzeichen 6 A 11538/20.OVG entschieden, dass die Satzung der Stadt Bad Kreuznach für die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden der früheren Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg (Abwasserentgeltsatzung) wirksam ist. Aus der Pressemitteilung des OVG Koblenz Nr. 21/2021 vom 15.07.2021 ergibt sich: Die Antragstellerinnen, […]