Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 12.05.2021 zum Aktenzeichen 15 A 1735/20 entschieden, dass der Rat der Stadt Dortmund nicht berechtigt war, ein Ordnungsgeld gegen zwei Ratsherren zu verhängen, die den Namen eines Bewerbers um ein Beigeordnetenamt vor der Wahl durch den Stadtrat publik gemacht hatten. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 07.06.2021 ergibt sich: […]