Das Bundesverfassungsgericht hat am 27.04.2021 zum Aktenzeichen 2 BvE 4/15 auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 GG verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Euro-Gruppe am 11. und 12.07.2015 […]