Generalanwalt Bobek ist im Verfahren C-748/19, C-749/19, C-750/19, C-751/19, C-752/19, C-753/19 und C-754/19 der Auffassung, dass das Unionsrecht der in Polen praktizierten Abordnung von Richterinnen und Richtern an höhere Gerichte, die jederzeit nach dem Ermessen des Justizministers, der gleichzeitig auch der Generalstaatsanwalt ist, beendet werden kann, entgegensteht. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 88/2021 vom […]