Das Gericht der Europäischen Union erklärte am 12.05.2021 zum Aktenzeichen T-789/19 einen Beschluss der Kommission, mit dem die Registrierung einer geplanten Bürgerinitiative abgelehnt wurde, wegen unzureichender Begründung für nichtig, da der Bürger, der eine Bürgerinitiative vorgelegt hat, in die Lage versetzt werden muss, die Überlegungen der Kommission zu verstehen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. […]