Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 12. September 2023 zum Aktenzeichen: 6 B 10622/23.OVG entschieden, dass die Regelung im Landesglücksspielgesetz, wonach Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, einhalten müssen, ist mit Unionsrecht vereinbar. Aus der Pressemitteilung des OVG RP Nr. 12/2023 […]