Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteilen vom 07.10.2019 zu den Aktenzeichen 6 A 2170/16 und 6 A 2628/16 entschieden, dass zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden müssen. Aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 07.10.2019 ergibt sich: Die Lehrerinnen muslimischen […]