Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17. März 2023 zum Aktenzeichen V ZR 140/22 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen muss, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 052/2023 vom 17.03.2023 ergibt sich: […]