Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 12. April 2022 zum Aktenzeichen 3 K 489/20 entschieden, dass ein Studierender, der einen Täuschungsversuch unternommen hat, keinen Anspruch auf die Wiederholung einer Klausur aus der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführten Sonderregelung zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen hat. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 12/2022 vom 26.04.2022 ergibt […]