Das Bundesverwaltungsgericht hat an 10.12.2021 zum Aktenzeichen 5 C 8.20 entschieden, dass Studierenden, die eine Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erworben haben, steht nur dann ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu, wenn die von ihnen angestrebte Ausbildung planmäßig vor Erreichen des Regelrentenalters abgeschlossen sein wird. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 79/2021 […]