Das Verwaltungsgericht Greifswald hat am 04.05.2020 zum Aktenzeichen 4 B 464/20 HGW entschieden, dass ein Eilantrag einer Schülerin in Mecklenburg-Vorpommern, mit dem der von ihr besuchten Schule ab dem 04.05.2020 die Unterrichtung der 6. Jahrgangsstufe gestattet werden sollte, mangels Antragsbefugnis unzulässig ist. Aus der Pressemitteilung des VG Greifswald vom 04.05.2020 ergibt sich: Die Antragstellerin ist […]